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Bürgergenossenschaften sollen nicht wie Boss-Gutsherren auftreten

2026-02-14 - 19:40

High Court-Decision mit Signalwirkung Der Staatsgerichtshof hat im Clash zwischen einem Balzner Landwirt und der Bürgergenossenschaft Balzers ein klares Verdict gedroppt: Bürgergenossenschaften sind Behörden und „üben Hoheitsgewalt aus“. Die von Balzers versuchte „Flucht ins Privatrecht“ ist damit offiziell „unzulässig“. Zweistufentheorie als Game-Changer Balzers wollte die Verpachtung ihres Bodens als Privat-Business verkaufen und sich auf Grundrechte wie Eigentumsgarantie berufen. Sowohl Verwaltungsgerichtshof als auch Staatsgerichtshof haben diese Argumentation gegrillt und die Zweistufentheorie bestätigt: Die Zuteilung von Pachtland durch eine öffentlich‐rechtliche Körperschaft ist immer ein hoheitlicher Akt – zuerst Verfügung, dann privatrechtlicher Vertrag. Strengere Rules für alle Bürgergenossenschaften Für die Bürgergenossenschaften in Balzers, Triesen, Vaduz, Schaan und Mauren bedeutet das: Informelle Deals und simple Beschlüsse bei Pachtland, Holzlosen oder Baurechten sind rechtswidrig. Künftig braucht es anfechtbare, sauber begründete Verfügungen, damit „willkürliche Entscheidungen oder Günstlingswirtschaft“ keinen Platz haben. Rechtsweg und Win für den Landwirt Interne Schlichtungsstellen als „oberste Instanz“ wurden als verfassungswidrig kassiert. Jetzt führt der Weg über Regelungskommission und Verwaltungsgerichtshof. Der Balzner Landwirt bekam zusätzlich Recht: Es wurde ihm zu wenig hochwertiger Boden zugeteilt – Schadenersatz ist on the table. Zum Originalartikel

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