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Efta-Gerichtshof pusht Bankkundschaft im Streit um Kickback-Zinsen

2026-02-20 - 06:36

Big Picture Der Efta-Gerichtshof droppt ein klares Statement: Banken können sich bei illegal einbehaltenen Retrozessionen nicht einfach hinter kurzen Verjährungsfristen verstecken, um Zinsen zu blocken. Für eine liechtensteinische Bank – und potenziell den ganzen Finance-Sektor – könnte das richtig teuer werden. Case Facts Im Streit um Kickbacks seit 2006 wollte die Bank nur Zinsen für die letzten drei Jahre zahlen, der Kunde aber für den ganzen Zeitraum. Der Efta-Gerichtshof supportet nun die Linie des Klägers. Der Fall geht zurück an den Obersten Gerichtshof, der schon früher pro Kunde getickt hatte. Alexander Amann erklärt: «Ich gehe davon aus, dass der OGH seine vorherige Entscheidung im Ergebnis bestätigen wird» und weiter: «Das Verfahren ist weitestgehend abgeschlossen. Unsere Arbeit ist erledigt.» EU-Law Vibes Kern ist der Effektivitätsgrundsatz: Verjährung darf nicht ablaufen, bevor Verbraucher real checken können, dass eine Klausel missbräuchlich ist. Amann sieht darin «das Ende von absoluten Verjährungsfristen im Bereich der Klauselrichtlinie» und betont, der Efta-Gerichtshof habe die EuGH-Linie «schlichtweg – aber auch sehr eindeutig – bestätigt». Money Impact Zinseszins seit 2006 haut rein: «Es macht einen erheblichen wirtschaftlichen Unterschied, ob man einen bestimmten Geldbetrag schon 2006 zur Veranlagung zur Verfügung hat [...] oder ob man denselben Geldbetrag erst nach einem langwierigen Gerichtsverfahren 2023 oder noch später erhält.» Kickback-Business sei dank MiFID/MiFID II zwar eingeschränkt; trotzdem gilt laut Amann: «Klar ist aber, dass man der Problematik verdeckter Kickbacks zumindest im B2C-Bereich nicht mit Verjährung begegnen kann.» Zum Originalartikel

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