EWR verbietet, dass Behoerden Entscheide einfach an die Schweiz outsourcen
2026-02-03 - 06:39
Zollunion vs. EWR-Vibes Liechtenstein und die Schweiz laufen im Zoll- und Handels-Game als Duo, aber im EWR-Status sind sie hard different: Liechtenstein ist im Europäischen Wirtschaftsraum, die Schweiz nicht. Damit ist der Kleinstaat verpflichtet, EWR-Recht zu übernehmen – was beim Luftfahrt-Case der Valair AG jetzt zum echten Legal-Drama wird. Valair-Case: Who’s the Boss? Valair AG wollte 2022 von Helis auf Flugzeuge upgraden und eine Betriebsgenehmigung für Commercial Flights. Die Regierung pushte den Move zur Schweiz, weil Liechtenstein «weder über die entsprechende Infrastruktur eines Flughafens noch über ausreichende Verwaltungsstrukturen für die Beaufsichtigung» verfüge. Der VGH cancelte diesen Entscheid 2023, Efta-Gerichtshof und VGH sagen: Nationale Behörde in Liechtenstein muss entscheiden. Rechtsweg und Next Level Impact Jurist Georges Baur erklärt: «Wenn Schweizer Behörden zuständig sind und eine Entscheidung fällen, so ist diese nach Schweizer Recht anfechtbar». Als EWR-State müsse Liechtenstein aber sicherstellen, dass EWR-Recht über den EWR-Rechtsweg angefochten wird. Delegation an Schweizer Behörden ist damit kritisch – nicht nur in der Luftfahrt, sondern auch bei Kriegsmaterial-Deals. Für Trade mit EWR-Staaten muss ein liechtensteinisches Amt die Bewilligung droppen. Zum Originalartikel