Ich erinnere mich an nichts
2026-01-27 - 17:03
Crime-Combo im Asylheim In einer Schweizer Flüchtlingsunterkunft eskaliert Anfang 2025 ein Streit um eine Toilette. Laut Anklage droht ein 23-jähriger Ukrainer einem Mitbewohner mit «Ich werde dich büssen und dich schlagen» und verteilt danach eine Kopfnuss. Resultat: Hämatom im Gesicht, länger anhaltender Brechreiz. Der Angeklagte sagt, er könne sich nicht erinnern, nach etwa einem Liter Wodka plus möglichem Marihuana-Konsum. «Demnach gehe ich davon aus, dass es die Wahrheit ist», erklärt er vor Gericht. Drunk Drive ohne Lappen Im April folgt Case Nummer zwei: unerlaubtes Eindringen in eine Wohnung, Autoschlüssel geschnappt, ohne Führerschein und mit 1,9 Promille losgefahren. Der Führerausweis sei ihm in der Ukraine wegen «drei Verkehrsdelikten wegen technischer Mängel» entzogen worden. Während der Fahrt kommt es laut Anklage zu einer Kollision, danach sollen Tritte und Schläge am Auto fast 8000 Franken Schaden verursacht haben. «Ich kann nur vermuten, dass es so war», sagt der Beschuldigte. Court-Decision und Konsequenzen Der Richter fragt: «Denken Sie wirklich, dass Sie kein Alkoholproblem haben?» Antwort: «Wenn Sie die Frage so stellen, dann habe ich wohl ein Problem.» Ein Gutachten sieht keine Abhängigkeit, aber Kontrollverlust bei Überkonsum; dazu ein Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz, da Besitz und Konsum von Gras verboten sind. Das Gericht folgt grösstenteils der Anklage, verneint aber den Kollisionsschaden mangels Beweisen: «Es gibt keine Lackspuren oder objektive Hinweise.» Das Urteil: fünf Monate Freiheitsstrafe bedingt mit zweijähriger Probezeit, 2000 Franken Busse, Verfahrenskosten von 500 Franken uneinbringlich, Schadenersatzforderung von 7945 Franken abgewiesen. Abschliessend hält der Richter fest: «Wenn Sie die Busse bezahlen und sich in den kommenden zwei Jahren nichts mehr zuschulden kommen lassen, ist die Sache damit erledigt.» Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Zum Originalartikel