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Müssen wir nach 100 Jahren das PGR komplett neu schreiben?

2026-02-20 - 05:36

PGR-Jubiläum im Update-Modus An der Uni Liechtenstein wurde der Band «100 Jahre Liechtensteinisches Personen- und Gesellschaftsrecht im Dialog» gedroppt. Richter Bernd Hammermann nutzt das Event für einen Bold-Move: Das PGR mit aktuell «knapp 1000 Seiten» sei zu thick und brauche ein Re-Design. Er fragt: «Müssen wir uns nach 100 Jahren überlegen, das PGR neu zu schreiben?» Law as Product – kein 100-Jahre-Oldtimer Hammermann verweist auf Helmut Heiss, der das PGR als «Rechtsprodukt» bezeichnet. Ziel damals: internationaler Invest-Attractor, mehr Wohlstand. Vergleich im Real-Life-Style: «Hilti beispielsweise verkauft keine Bohrmaschinen, die älter als zehn Jahre sind.» Vorschlag: Rechnungslegung auslagern, originär liechtensteinische Formen wie Stiftung und Anstalt trennen von AG/GmbH, um EU-Parts sauber zu isolieren. Too complex to read – Marketing-Problem Aktuell sorgen «Zwischenartikel» und Verweistechnik für Rechtsunsicherheit. EWR-Regeln im «Allgemeinen Teil» können nicht unterschiedlich ausgelegt werden: «Es kann nicht sein, dass die gleichen Artikel jeweils unterschiedlich angewandt werden.» Inhaltlich sei das Gesetz «eigentlich ein tolles Gesetz, das EWR-konform ist», aber die «Verpackung ist zu komplex». Next Step: Taskforce statt Stillstand Hammermann will eine breit besetzte Arbeitsgruppe und nennt das Jubiläum «einen guten Zeitpunkt». Ziel: «Wir sollten den Mut haben, das PGR fit für die nächsten 100 Jahre zu machen.» Zum Originalartikel

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