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Neue Steuer-Rule zur 3. Säule benachteiligt Pendler

2026-01-29 - 20:35

Neue Tax-Rule ab 2027 Ab 2027 droht für über 15 000 Grenzgänger mit Wohnsitz Schweiz und Job in Liechtenstein ein Steuer-Upgrade: Laut Anweisung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) dürfen die Grenzkantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen und Graubünden keine Steuerabzüge mehr für Säule-3a-Einzahlungen gewähren, wenn die Person nicht der Schweizer AHV untersteht. Liechtenstein und Kantone auf Chill-Mode Liechtensteins Wirtschaftsminister Hubert Büchel hält fest: «Von unserer Seite ist festzuhalten, dass die Praxisänderung der Eidgenössischen Steuerverwaltung eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus der Schweiz darstellt – in welchem Ausmass und mit welcher Bedeutung kann derzeit jedoch nicht abgeschätzt werden.» Die Regierungen der beiden Appenzell zeigen wenig Drama: «Dementsprechend ist nicht mit nennenswerten finanziellen Auswirkungen auf die Staatsrechnung unseres Kantons zu rechnen» und: «Da diese dem übergeordneten Bundesrecht entsprechen, erübrigen sich weitere Überlegungen dazu.» Bundesgericht-Decision und politischer Pushback Graubünden verweist auf ein Bundesgerichtsurteil: «Höchstrichterliche Entscheide sowie Anweisungen des Bundes sind von den Kantonen zu akzeptieren und die Steuerverwaltung hat die Pflicht, diesen Anweisungen und Urteilen Folge zu leisten.» In St. Gallen läuft jedoch Widerstand: Die Kantonsräte Sascha Schmid (SVP) und Christian Lippuner (FDP) haben eine Standesinitiative eingereicht, weil eine «funktionierende, unbürokratische Lösung ohne ersichtlichen Grund» gekickt werde und unnötige Unsicherheit entstehe. Zum Originalartikel

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