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Richter warnt und sagt, alle sollen die Finger von dem Zeug lassen

2026-02-06 - 12:38

Case-Facts Ein Mittvierziger steht erneut vor Gericht, Statement on record: «Ohne Gras geht es nicht». Bereits zweimal wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz gebüsst, folgt nun die dritte Busse: 1500 Franken oder 15 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Der Richter warnt: «Das ist der dritte Akt innerhalb von zwei Jahren. Beim nächsten Mal sind es dann 2000 Franken. Irgendwann werden Sie die Bussen nicht mehr bezahlen können. Und dann werden sie die Ersatzfreiheitsstrafen absitzen müssen. Sie sollten ihr Leben ändern.» Parallel dazu stehen Schulden von über 20 000 Franken im Raum. Konsum-Timeline Laut Anklage hatte der Mann zwischen April und Juli 2025 mindestens 65 Gramm Betäubungsmittel sowie zusätzlich fünf Gramm in Joint-Form am Start. Nachdem er einräumte, noch am Vortag der Verhandlung Marihuana konsumiert zu haben, wurde der Strafzeitraum bis 5. Februar 2026 verlängert. Der Richter erklärt: «Das ist zu Ihren Gunsten» und spricht von einem «abgedeckten» Zeitraum. No Insight detected Der Beschuldigte räumt ein, dass Bussen ihn nicht vom Konsum abhalten und erklärt: «Jeder hat ein gewisses Suchtpotential. So auch ich. Das ist menschlich.» Der Staatsanwalt meint: «Ich sehe Hoffnungslosigkeit. Dem Beschuldigten fehlt es an jeglicher Einsicht, dass er sein Verhalten ändern sollte. Wir werden uns wohl hier wiedersehen.» Warning-Message Der Richter hält fest, er könne «nicht mehr als den Zeigefinger erheben» und rät: «Überlegen Sie sich, ob sie nicht die Finger von dem Zeug lassen. Es gibt einen guten Grund, weshalb Marihuana verboten ist. Der Konsum wird mittel- und langfristig Folgen für Sie haben.» Nach der Verhandlung betont er zusätzlich die steigende THC-Konzentration und die wachsenden Risiken für die psychische Gesundheit. Zum Originalartikel

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